Neuer Stundenansatz ab 1. Juli 2026: CHF 5

Per 1. Juli 2026 tritt bei temptraining für Weiterbildungsbeiträge ein neuer Stundenansatz von CHF 5 pro geleistete Stunde in Kraft.

Neuer Stundenansatz gültig ab 1. Juli 2026:
Es müssen weiterhin 88 geleistete Stunden eingereicht werden, damit man Anrecht hat, allerdings wird jede geleistete Stunde ab dem 1. Juli mit einem Wert von CHF 5 berechnet.

Für Einsatzstunden bis 30. Juni 2026 gilt weiterhin der bisherige Ansatz von CHF 5.68 pro Stunde.

Zur Veranschaulichung
Bei insgesamt 300 geleisteten Stunden, davon 200 Stunden bis 30. Juni 2026 und 100 Stunden ab 1. Juli 2026, ergibt sich folgende Berechnung:

200 Stunden × CHF 5.68 = CHF 1136
100 Stunden × CHF 5 = CHF 500
Total Guthaben für Weiterbildungsbeiträge: CHF 1636.

Der maximale Anspruch innerhalb von 12 Monaten beträgt unverändert CHF 5000.

Das neue Reglement ist zeitgleich mit seinem Gültigkeitsdatum aufgeschaltet worden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter info@temptraining.ch zur Verfügung.

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