Willkommen auf tempdata.ch

RSS-Feed wird durch tempservice-Newsletter ersetzt

Auf der neuen tempdata-Webseite erscheinen Neuigkeiten und Änderungen zu tempdata.ch im neuen tempservice-Newsletter. Der Newsletter löst somit den RSS-Feed ab.

Abonnieren Sie den Newsletter hier.

Welche Informationen gelten?
Ab dem 13. Oktober 2020 finden Sie auf der neuen Webseite von tempdata.ch sowie in der neuen Schnittstelle Bestimmungen, die seit dem 1. Januar 2019 gelten.

Auswahl nach Stichwörtern

Beruf/Branche/Ort eingeben und unten GAV auswählen

Auswahl nach Branche

Vertrag nach Branche wählen

Seit dem 1. Januar 2012 gilt der GAV Personalverleih für einen Grossteil der Temporärangestellten in der Schweiz und mit ihm die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen sämtlicher allgemeinverbindlich erklärter und einiger nicht-allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge (GAV). Die GAV-Datenbank tempdata umfasst alle relevanten Eckdaten der für Temporärangstellten in den jeweiligen Branchen geltenden Bestimmungen. Sie bietet so auf Fragen zu den jeweils geltenden Bestimmungen rasche und konkrete Antworten und ermöglicht Ihnen:

  • nach den Bestimmungen in den verschiedensten Branchen mittels Stichwörtern zu suchen;
  • ausgewählte Bestimmungen (bspw. Ferien) aufzurufen
  • individuelle Mindeststundenlöhne (inkl. Ferien- und Feiertagszuschlag und evtl. Anteil 13. Monatslohn) zu berechnen.

Des Weiteren stehen weiterführende Dokumente zum Download und weitere nützliche Links zur Verfügung.

Es handelt sich also um Informationen zu Löhnen und Angaben, welche auf keinen Fall unterschritten werden dürfen. Sollte dies aber der Fall sein, dann empfehlen wir Ihnen, sich mit der Schweizerische Paritätische Berufskommission Personalverleih (SPKP) in Verbindung zu setzen.

Aktuell

SHAB-Bulletin August 2026

Gesuche um Allgemeinverbindlicherklärung von GAV im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) im Monat August 2026: SHAB-Bulletin August 2026

Mehr

Personalverleih Carrosseriegewerbe Schweiz

Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung per 1. September 2026: Änderung beim örtlichen Geltungsbereich beim Verwaltungskreis Berner Jura, Änderungen beim vollzugskosten- und Weiterbildungsbeitrag sowie bei der Verwendung, Änderung bei den Ferien für Lernende im Kanton Genf, Erhöhung der Effektivlöhne sowie der Mindestlöhne.

Mehr

Personalverleih Maler- und Gipsergewerbe D-CH und TI

Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung per 1. September 2026: Änderungen bei der Arbeitszeit, bei den bezahlten arbeitsfreien Tagen, etc.

Mehr