Willkommen auf tempdata.ch

RSS-Feed wird durch tempservice-Newsletter ersetzt

Auf der neuen tempdata-Webseite erscheinen Neuigkeiten und Änderungen zu tempdata.ch im neuen tempservice-Newsletter. Der Newsletter löst somit den RSS-Feed ab.

Abonnieren Sie den Newsletter hier.

Welche Informationen gelten?
Ab dem 13. Oktober 2020 finden Sie auf der neuen Webseite von tempdata.ch sowie in der neuen Schnittstelle Bestimmungen, die seit dem 1. Januar 2019 gelten.

Auswahl nach Stichwörtern

Beruf/Branche/Ort eingeben und unten GAV auswählen

Auswahl nach Branche

Vertrag nach Branche wählen

Seit dem 1. Januar 2012 gilt der GAV Personalverleih für einen Grossteil der Temporärangestellten in der Schweiz und mit ihm die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen sämtlicher allgemeinverbindlich erklärter und einiger nicht-allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge (GAV). Die GAV-Datenbank tempdata umfasst alle relevanten Eckdaten der für Temporärangstellten in den jeweiligen Branchen geltenden Bestimmungen. Sie bietet so auf Fragen zu den jeweils geltenden Bestimmungen rasche und konkrete Antworten und ermöglicht Ihnen:

  • nach den Bestimmungen in den verschiedensten Branchen mittels Stichwörtern zu suchen;
  • ausgewählte Bestimmungen (bspw. Ferien) aufzurufen
  • individuelle Mindeststundenlöhne (inkl. Ferien- und Feiertagszuschlag und evtl. Anteil 13. Monatslohn) zu berechnen.

Des Weiteren stehen weiterführende Dokumente zum Download und weitere nützliche Links zur Verfügung.

Es handelt sich also um Informationen zu Löhnen und Angaben, welche auf keinen Fall unterschritten werden dürfen. Sollte dies aber der Fall sein, dann empfehlen wir Ihnen, sich mit der Schweizerische Paritätische Berufskommission Personalverleih (SPKP) in Verbindung zu setzen.

Aktuell

Personalverleih Immobilien Management und Services (IMS)

Neuer GAV per 1. Januar 2026 (für den Personalverleih gültig ab dem 1. Januar 2026): Änderung bei den Mindestlöhnen: Neu gibt es nur noch zwei Lohnregionen. Erhöhung der Lohnzuschläge bei Nacht-, Wochenend-, und Abendarbeit sowie beim Pikettdienst etc.

Mehr

Personalverleih Metallbaugewerbe VS

Wiederinkraftsetzung und Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung per 1. Dezember 2025 mit verschiedenen Änderungen, die Folgendes betreffen: den Geltungsbereich, die Ferien, die Löhne, die Lohnzuschläge, Entschädigungen für Reise- und Verpflegungskosten, neuer Anhang IV betreffend die Lernenden, die Erhöhung der Mindestlöhne der Kategorie Qualifizierte Arbeitnehmer und spezialisierte Rohrleitungsbauer (EFZ Metallbauer, EFZ Anlagen- und Apparatebauer oder gleichwertig), etc. Der Mindestlohnrechner ist ab sofort mit den Feiertagen 2026 ergänzt.

Mehr

Personalverleih Reinigung D-CH

Verlängerung und Änderung der Allgemeinverbindlicherklärung per 1. Januar 2026: Neue Mindestlöhne, Änderungen bei den Feiertagen, Lohnfortzahlung bei Krankheit, verschiedenen Entschädigungen etc. Neuer GAV per 1. Januar 2026.

Mehr