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Welche Informationen gelten?
Ab dem 13. Oktober 2020 finden Sie auf der neuen Webseite von tempdata.ch sowie in der neuen Schnittstelle Bestimmungen, die seit dem 1. Januar 2019 gelten.

Auswahl nach Stichwörtern

Beruf/Branche/Ort eingeben und unten GAV auswählen

Auswahl nach Branche

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Seit dem 1. Januar 2012 gilt der GAV Personalverleih für einen Grossteil der Temporärangestellten in der Schweiz und mit ihm die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen sämtlicher allgemeinverbindlich erklärter und einiger nicht-allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge (GAV). Die GAV-Datenbank tempdata umfasst alle relevanten Eckdaten der für Temporärangstellten in den jeweiligen Branchen geltenden Bestimmungen. Sie bietet so auf Fragen zu den jeweils geltenden Bestimmungen rasche und konkrete Antworten und ermöglicht Ihnen:

  • nach den Bestimmungen in den verschiedensten Branchen mittels Stichwörtern zu suchen;
  • ausgewählte Bestimmungen (bspw. Ferien) aufzurufen
  • individuelle Mindeststundenlöhne (inkl. Ferien- und Feiertagszuschlag und evtl. Anteil 13. Monatslohn) zu berechnen.

Des Weiteren stehen weiterführende Dokumente zum Download und weitere nützliche Links zur Verfügung.

Es handelt sich also um Informationen zu Löhnen und Angaben, welche auf keinen Fall unterschritten werden dürfen. Sollte dies aber der Fall sein, dann empfehlen wir Ihnen, sich mit der Schweizerische Paritätische Berufskommission Personalverleih (SPKP) in Verbindung zu setzen.

Aktuell

Personalverleih Zuger Kantonsspital AG

Neuer GAV per 1. Januar 2026 (für den Personalverleih gültig ab 11. Februar 2026)

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SHAB-Bulletin Dezember 2025

Gesuche um Allgemeinverbindlicherklärung von GAV im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) im Monat Dezember 2025: SHAB-Bulletin Dezember 2025

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Personalverleih Elektrogewerbe VS (früher Elektro-Installations- und Freileitungsgewerbes VS)

Der Mindestlohnrechner ist ab sofort mit den Feiertagen 2026 ergänzt. Anpassung Berechnung der Stunden im Monatslohn: Der Monatslohn wird auf der Basis von monatlich 179.8 Stunden berechnet. 8.30 Std./T. × 5 Tage/Woche × 52 Wochen/Jahr / 12 Monate = 179.8 Std./Monat. Neue Berechnungsart Feiertagsentschädigung: Anzahl Feiertage, die auf einen Werktag fallen × 12 / (5 × 52 × 13) = Anteil Feiertagsentschädigung. 

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