Information bezüglich Bundesratsentscheid vom 16. April 2020

Der Bundesrat hat am Donnerstag, 16. April 2020 entschieden, am 11. Mai 2020 die obligatorischen Schulen wieder zu öffnen. Am 8. Juni sollen die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Wann die privaten Weiterbildungsanbieter wieder öffnen dürfen, ist aktuell noch offen.

Bereits bewilligte Gesuche für Kurse, welche wegen der Einschränkungen nicht stattfinden können, müssen trotzdem nicht annulliert werden. Der Anspruch bleibt auch ohne neuem Kursdatum bestehen. Änderungen der Kursdaten müssen Sie uns mitteilen, sobald die Weiterbildungsinstitute neue Daten bekanntgeben.

Diese Regelung gilt für bewilligte oder noch zu bewilligende Kurse, die aufgrund der Einschränkung nicht stattfinden können.

Bildungsanbieter können weiterhin Online-Kurse anbieten und für diese können wie gewohnt Gesuche gestellt werden. Die Regelung, das Gesuch vor Kursbeginn stellen zu müssen (Art. 18 Abs. 11 des PVP Reglements), entfällt in dieser besonderen Lage bis zur Aufhebung der bundesrätlichen Verordnung (COVID-19-Verordnung 2).

zurück zur Übersicht