Muss ich als Personalverleiher meine Temporärmitarbeitenden informieren, wenn ich für sie ein Gesuch für eine Weiterbildung einreiche?

Mit der Einreichung eines Gesuchs bestätigen Sie unter anderem, dass der oder die Temporärarbeitende über das Gesuch informiert wurde und damit einverstanden ist. Wir stellen vermehrt fest, dass nicht alle Personalverleiher ihre Temporärarbeitenden über eingereichte Gesuche informieren. Dies verursacht Unsicherheit und Ärger bei den Temporärarbeitenden.

Tipp: Diskutieren Sie die Weiterbildungsmöglichkeiten von temptraining mit Ihren Temporärarbeitenden und geben Sie ihnen den Flyer von temptraining, welchen Sie hier in vier Sprachen bestellen können.