Anspruch prüfen

Wenn Sie in den vergangenen 12 Monaten 88 Stunden temporär gearbeitet haben, haben Sie Anrecht auf Weiterbildungsbeiträge in Höhe von CHF 500. Für jede weitere Einsatzstunde kommt ein Guthaben von CHF 5.68 hinzu. Insgesamt haben Sie innerhalb von 12 Monaten Anrecht auf bis zu CHF 5000.

Ihr Guthaben errechnet sich rollierend, immer anhand der Einsatzstunden der vergangenen 12 Monate. Einsatzstunden, die älter als 12 Monate sind, verfallen. Ausschlaggebend sind Ihre Lohnabrechnungen.

Ihre Einsatzstunden und Ihr Weiterbildungsguthaben können Sie jederzeit im Webportal einsehen.

Sie können Gesuche für Weiterbildungen stellen, die in den vergangenen 12 Monaten begonnen haben oder innerhalb den nächsten 12 Monaten starten.

Erfüllen Sie die Bedingungen?

Damit Sie sich über temptraining weiterbilden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie haben in den vergangenen 12 Monaten mindestens 88 Stunden temporär gearbeitet.
    Gerechnet ab Beginn Ihrer Weiterbildung.

  • Sie unterstehen dem GAV Personalverleih. 
    Das erkennen Sie daran, dass seit 1. März 2024 der GAV-Beitrag von 0,4 % (davor 0.7%) auf Ihren Lohnabrechnungen enthalten ist.

  • Die Weiterbildung ist von temptraining anerkannt.
    Alle anerkannten Kurse finden Sie im Kursverzeichnis im Webportal.

  • Die Weiterbildung hat innerhalb den vergangenen 12 Monate begonnen oder startet innerhalb den nächsten 12 Monate.
    Gerechnet ab dem Zeitpunkt der Gesuchstellung.

  • Sie haben in den vergangenen 12 Monate weniger als CHF 5000 an temptraining-Weiterbildungsbeiträgen erhalten.
    Gerechnet ab dem Zeitpunkt der Gesuchstellung.

  • Die Weiterbildung hält Sie fit für den Arbeitsmarkt oder bringt Sie beruflich weiter.
    Sie müssen dies während der Gesuchstellung bestätigen.

Jetzt Gesuch stellen

Beispiele

Guthaben sammeln

In diesem Beispiel haben Sie in den vergangenen 12 Monaten 300 Stunden temporär gearbeitet, noch kein Gesuch gestellt und damit ein Guthaben von CHF 1704 gesammelt.

 

Restguthaben nach Gesuchstellung

In diesem Beispiel haben Sie in den vergangenen 12 Monaten 300 Stunden temporär gearbeitet (Guthaben: CHF 1704) und Gesuche für Weiterbildungsbeiträge im Wert von CHF 1000 gestellt.

Zum aktuellen Zeitpunkt steht Ihnen also noch ein Restguthaben von CHF 704 zur Verfügung.

Wenn Sie nun ein Gesuch stellen für eine Weiterbildung, die CHF 1300 kostet, erhalten Sie von temptraining CHF 704. Die Differenz von CHF 596 bezahlen Sie selbst.

 

Verfallenes Guthaben

In diesem Beispiel haben Sie in den vergangenen 12 Monaten 200 Stunden temporär gearbeitet und damit ein Guthaben von CHF 1136 gesammelt.

Die 300 Einsatzstunden, die älter als 12 Monate sind, zählen nicht mehr zu Ihrem Guthaben. Das vor mehr als 12 Monaten erarbeitete und nicht eingelöste Guthaben von CHF 704 ist deshalb verfallen.

 

Weitere Informationen

Alle Details finden Sie im Reglement des Vereins Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih.

Reglement, 01.03.2024 (aktuell) (► siehe Artikel 18 bis 21)

FAQ

Sind Sie unsicher, ob Sie alle Bedingungen erfüllen? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ.