Wann erhalte ich Lohnausfallentschädigung?

Innerhalb von 12 Monaten ab Beginn Ihrer Weiterbildung können Sie Lohnausfallentschädigung beantragen, sofern ein effektiver Lohnausfall entsteht und Sie keine Leistungen von staatlichen Institutionen beziehen. Für Weiterbildungen werden pauschal CHF 250 pro Tag bzw. CHF 125 pro Halbtag ausgezahlt (maximal CHF 2250 pro 12 Monate).