Wie funktioniert das rollierende Budgetsystem?

Wenn Sie in den vergangenen 12 Monaten 88 Stunden temporär gearbeitet haben, haben Sie Anrecht auf Weiterbildungsbeiträge in Höhe von CHF 500. Für jede weitere Einsatzstunde kommt ein Guthaben von CHF 5.68 hinzu. Insgesamt haben Sie innerhalb von 12 Monaten Anrecht auf bis zu CHF 5000.

Ihr Guthaben errechnet sich rollierend, immer anhand der Einsatzstunden der vergangenen 12 Monate. Einsatzstunden, die älter als 12 Monate sind, verfallen. Ausschlaggebend sind Ihre Lohnabrechnungen.

Ihre Einsatzstunden und Ihr Weiterbildungsguthaben können Sie jederzeit im Webportal einsehen.

Sie können Gesuche für Weiterbildungen stellen, die in den vergangenen 12 Monaten begonnen haben oder innerhalb den nächsten 12 Monaten starten.

Weitere Informationen und Beispiele finden Sie unter «Anspruch prüfen».