Anspruch prüfen
Bestehender Stundenansatz – Einreichung für geleistete Stunden bis 30. Juni 2026:
Wer in den vergangenen 12 Monaten 88 Stunden temporär gearbeitet hat, bekommt Anrecht auf Weiterbildungsbeiträge in Höhe von CHF 500. Für jede weitere Einsatzstunde kommt ein Guthaben von CHF 5.68 hinzu. Insgesamt haben Sie innerhalb von 12 Monaten Anrecht auf bis zu CHF 5000.
Neuer Stundenansatz gültig ab 1. Juli 2026:
Es müssen weiterhin 88 geleistete Stunden eingereicht werden, damit man Anrecht hat, allerdings wird jede geleistete Stunde ab dem 1. Juli mit einem Wert von CHF 5 berechnet.
Ihr Guthaben errechnet sich rollierend, immer anhand der Einsatzstunden der vergangenen 12 Monate. Einsatzstunden, die älter als 12 Monate sind, verfallen. Ausschlaggebend sind Ihre Lohnabrechnungen.
Ihre Einsatzstunden und Ihr Weiterbildungsguthaben können Sie jederzeit im Webportal einsehen.
Sie können Gesuche für Weiterbildungen stellen, die in den vergangenen 12 Monaten begonnen haben oder innerhalb den nächsten 12 Monaten starten.
Erfüllen Sie die Bedingungen?
Damit Sie sich über temptraining weiterbilden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie haben in den vergangenen 12 Monaten mindestens 88 Stunden temporär gearbeitet.
Gerechnet ab Eingang Ihres Gesuchs. - Sie unterstehen dem GAV Personalverleih.
Das erkennen Sie daran, dass seit 1. März 2024 der GAV-Beitrag von 0,4 % (davor 0.7%) auf Ihren Lohnabrechnungen enthalten ist. - Die Weiterbildung ist von temptraining anerkannt.
Alle anerkannten Kurse finden Sie im Kursverzeichnis im Webportal. - Die Weiterbildung hat innerhalb den vergangenen 12 Monate begonnen oder startet innerhalb den nächsten 12 Monate.
Gerechnet ab dem Zeitpunkt der Gesuchstellung. - Sie haben in den vergangenen 12 Monate weniger als CHF 5000 an temptraining-Weiterbildungsbeiträgen erhalten.
Gerechnet ab dem Zeitpunkt der Gesuchstellung. - Die Weiterbildung hält Sie fit für den Arbeitsmarkt oder bringt Sie beruflich weiter.
Sie müssen dies während der Gesuchstellung bestätigen.
Weitere Informationen
Alle Details finden Sie im Reglement des Vereins Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih.
Reglement, 01.07.2026 (aktuell) (► siehe Artikel 18 bis 21)
FAQ
Sind Sie unsicher, ob Sie alle Bedingungen erfüllen? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie in unseren FAQ.