Informationen

Hier finden Sie eine Übersicht zur obligatorischen Krankentaggeld-Versicherung (KTG) und zur Branchenlösung KTG. In den verlinkten PDFs finden Sie Informationen zu den jeweiligen Themen.

Wer dem GAV Personalverleih unterstelltes Personal beschäftigt, benötigt eine Krankentaggeldversicherung. Die Versicherung muss verschiedene zwingende Vorschriften erfüllen.

GAV Personalverleih

Der GAV Personalverleih regelt in den Artikeln 28 und 29 die anwendbaren Bestimmungen bei Krankheit.

Kommentar zum GAV Personalverleih

Der Kommentar zum GAV Personalverleih umfasst die Ausführungsbestimmungen zu den Artikel 28 und 29 des GAV Personalverleih.

Branchenlösung KTG

Die Sozialpartner des GAV Personalverleih haben mit verschiedenen Versicherern die Branchenlösung Krankentaggeld (KTG) realisiert. Die Branchenlösung KTG entspricht bezüglich der Versicherungsleistungen den Vorschriften des GAV Personalverleih.

Der Versicherer verlangt eine Mitgliedschaft bei swissstaffing

Eine Mitgliedschaft bei swissstaffing ist für den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung der Branchenlösung KTG nicht erforderlich. Die Unterstellung des Unternehmens beim gültigen «GAV Personalverleih» ist jedoch Voraussetzung. Die Unternehmung muss bei tempcontrol angemeldet und auf der Firmenliste sein, bevor eine Offerte bei den Versicherern eingeholt wird.

Der Versicherer ist ausserhalb der Branchenlösung KTG tätig

Viele Versicherer ausserhalb der Branchenlösung KTG geben keine Offerten für Personalverleiher ab. Darauf haben wir keinen Einfluss. Ebenfalls können wir nicht garantieren, dass die mit einem Versicherer ausserhalb der Branchenlösung KTG abgeschlossenen Verträge GAV-konform sind.