Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Personalverleih

Sehr geehrte Damen und Herren

Leider wird es aus zeitlichen Gründen nicht reichen, dass der Bundesrat den GAV Personalverleih per 1. Januar 2021 allgemeinverbindlich erklärt.

Die Sozialpartner haben bei diesem Szenario folgendes vereinbart:

Bei fehlender Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Personalverleih durch den Bundesrat per 1. Januar 2021 wird der bisherige GAV Personalverleih dennoch ab 1. Januar 2021 verlängert und gilt ohne Allgemeinverbindlicherklärung für die Vertragsparteien und ihre Mitglieder sowie die nach Art. 2 Abs. 3 GAVP freiwillig unterstellten Verleihbetriebe verbindlich bis spätestens zum 31. März 2021.

Die einzige Neuerung betrifft die Krankentaggeld-Versicherung:

  • Art. 29 Abs. 2 lit. a Satz 1. wird wie folgt geändert: Der Prämienanteil für die Arbeitnehmenden beträgt maximal 50%, im Maximum 3,5%.
  • Art. 29 Abs. 2 lit. b Satz 2 des bisherigen GAV Personalverleih wird gestrichen. Das heisst, dass die Hochrechnung einer fiktiven Prämie bei aufgeschobenem Krankentaggeld nicht mehr möglich ist.

Die Leistungen des GAV Personalverleih werden wie folgt weiterhin gewährleistet:

temptraining
Die Leistungen von temptraining werden ohne Unterbruch gewährt.

tempdata
Die Datenbank tempdata wird weiter gepflegt.

tempcare
Die Leistungen von tempcare werden ohne Unterbruch gewährt.

Inkasso der Vollzugsbeiträge
Die Sozialpartner haben vereinbart, sich mit den Sozialpartnern und paritätischen Kommissionen anderer ave-GAV zu koordinieren, damit das Inkasso der Vollzugsbeiträge während der AVE-losen Phase durch die Inkassostellen des GAV Personalverleih (tempcontrol bzw. consimo) weitergeführt werden kann und die Beiträge, welche Personalverleiher den Vollzugsorganen anderer ave-GAV schulden, diesen vom paritätischen Verein Personalverleih zurückerstatten werden. Sofern Sie dennoch aufgefordert werden sollten, Einsätze in Bereichen von anderen ave-GAV zu deklarieren, nehmen Sie bitte mit tempcontrol (tempcontrol@tempservice.ch) Kontakt auf.

Für Fragen stehen Ihnen die Geschäftsstellen temptraining, tempcare und tempcontrol zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

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