Der Schweizerische Baumeisterverband SBV bietet auch Kurse in Portugal und Spanien an. Kann ich dafür ein Gesuch einreichen?

Für Kurse in Portugal und Spanien kann ausschliesslich der Personalverleiher ein Gesuch stellen.

temptraining prüft das Gesuch. Falls der Entscheid positiv ist: Der Personalverleiher meldet die Temporärarbeiterin oder den Temporärarbeiter direkt beim Schweizerischen Baumeisterverband SBV an. Die Rechnungsstellung erfolgt an den Personalverleiher. Es gelten die Bedingungen des SBV.

Der oder die Temporärarbeitende besucht den Kurs. Der Personalverleiher reicht bei temptraining die Zahlungsbestätigung und das Kursattest ein. temptraining zahlt den besprochenen Kursbetrag an den Personaldienstleister und die Erwerbsausfallsentschädigung an die Kursteilnehmerin oder den Kursteilnehmer.

Voraussetzungen:

  • Der Personalverleiher meldet nur diejenigen Temporärarbeitenden zum Kurs an, die über die erforderlichen Erfahrungen verfügen und die voraussichtlich im kommenden Jahr wieder für ihn auf dem Bau im Einsatz sind.
  • Der oder die Kursteilnehmende muss für die Dauer des Kurses gegen Unfall versichert sein. temptraining empfiehlt den Abschluss einer Abredeversicherung bei der Suva.

Leistungen:

Der oder die Kursteilnehmende hat Anspruch auf die Vergütung der Kurskosten und auf Lohnausfallentschädigung, abzüglich allfälliger Quellensteuer. Es gelten die publizierten Maximalbeträge. Der oder die Kursteilnehmende hat keinen Anspruch auf Spesen.