Wie muss ich die effektiven Kurskosten im Webportal angeben?
- Temporärarbeitende geben den Totalbetrag inkl. MwSt. an.
- Personalverleiher geben den Totalbetrag exkl. MwSt. an. Die in der Rechnung gestellte MwSt., die sogenannte Vorsteuer, kann bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV in Abzug gebracht werden.