Für Personalverleiher

Hier finden Sie auf einen Blick alle für Sie als Personalverleiher wichtigen Punkte zum GAV Personalverleih. Der GAV Personalverleih ist seit dem 1.1.2012 in Kraft und wird laufend wiederverhandelt. Die Neuerungen erfahren Sie unter Aktuell und tempdata.

GAV Unterstellung und Kontrollen

Sie sind neu auf dem Markt und möchten sich dem GAV Personalverleih unterstellen? Unter Deklaration können Sie sich mittels dem Erstdeklarations-Formular anmelden. Eine weitere Möglichkeit ist es, Mitglied von swissstaffing, dem Verband der Personaldienstleister zu werden.

Ein Regelwerk ist nur so gut, wie es auch kontrolliert wird. Dafür zuständig ist tempcontrol und die Regionalen Paritätischen Kommissionen. tempcontrol führt regelmässig Kontrollen durch.

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GAV Kommentar

Als Personalverleiher sind Sie dem GAV Personalverleih unterstellt und müssen diesen einhalten. Die Sozialpartner haben den Gesetztestext des GAV Personalverleih mit wertvollen Kommentaren ergänzt, die Ihnen bei der Umsetzung helfen.

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GAV Beitrag

Als Personalverleiher zahlen Sie 0,4 Prozent von Ihrer Lohnsumme an den GAV Beitrag. Ihre temporären Mitarbeitenden bezahlen 0,4 Prozent mit ihrem Lohn. Mit dem GAV Beitrag werden der Vollzug (40%) finanziert, der Sozialfonds mit der Branchenlösung KTG (35%) und der Weiterbildungsfonds temptraining (25%) subventioniert. Erfahren Sie mehr über das Inkasso des GAV Beitrags.

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GAV Datenbank

Die GAV Datenbank des GAV Personalverleih, tempdata ist für Sie massgebend betreffend allen Anstellungsbedingungen für Ihre Temporärarbeitenden. Sie können nach dem beruflichen Profil suchen und finden dort die Mindestbestimmungen.

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Branchenlösung KTG

Der GAV Personalverleih schreibt Regelungen im Bereich Krankentaggeld vor. Deshalb wurde der Branchlösung KTG ins Leben gerufen. Sieben Versicherer bieten diese GAV-konforme Versicherung an. Sie ist mit 0,4 Prozent subventioniert.

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Weiterbildung für Ihre Temporärarbeitenden

temptraining ist der Weiterbildungsfonds des GAV Personalverleih und unterstützt Temporärarbeitende bei der Weiterbildung mit bis zu CHF 5000. Die Weiterbildungsmöglichkeiten mit temptraining sind vielfältig. Unterstützt werden Kurse, die im Beruf weiterbringen und fit für die Zukunft machen: Sprachkurse, Schulungen für Arbeitssicherheit, fachliche Weiterbildungen oder Laufbahnberatung. Nutzen Sie temptraining für Ihre Mitarbeitenden!

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Rekurse

Sie wurden von tempcontrol kontrolliert oder das Gesuch für Ihre/n temporäre/n MitarbeiterIn wurde von temptraining abgelehnt und Sie sind nicht einverstanden? Dann können Sie sich an die Rekurskommission wenden und Rekurs einreichen. Orientieren Sie sich zuerst an den Leitentscheiden, bevor Sie den Rekurs einreichen.

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Fragen?

Bei Fragen zu den einzelnen Geschäftsstellen, wenden Sie sich bitte an diese unter Kontakt auf den einzelnen Seiten. Haben Sie Fragen zum GAV Personalverleih allgemein ist in erster Linie tempcontrol Ihr Ansprechpartner. Sie dürfen sich auch an die Arbeitgebervertretung der Sozialpartner swissstaffing wenden. Der Rechtsdienst ist kostenlos für Mitglieder, für Nichtmitglieder kostenpflichtig.