Kann die Wartefrist aufgeschoben werden?

Schliesst der Betrieb eine Kollektivtaggeld-Versicherung mit einem Leistungsaufschub und unter Einhaltung von zwei Karenztagen ab, so hat er während der Aufschubzeit 80% des wegen Krankheit ausfallenden Lohnes selbst zu entrichten. Das Risiko und die Lohnzahlung während der Aufschubzeit trägt der Arbeitgeber selber. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmenden die Hälfte der Prämie der Krankentaggeldversicherung, maximal jedoch 3,5% der versicherten Lohnsumme belasten.