Information bezüglich Bundesratsentscheid vom 13. März 2020

Der Bundesrat hat am Freitag, 13. März 2020, den Präsenzunterricht an Schulen, Hochschulen und den übrigen Ausbildungsstätten bis am 26. April 2020 untersagt. Dies gilt auch für öffentliche und private Weiterbildungsanbieter.

Bereits bewilligte Gesuche für Kurse, welche wegen der Einschränkungen nicht stattfinden können, müssen nicht annulliert werden. Der Anspruch bleibt auch ohne neuem Kursdatum bestehen. Änderungen der Kursdaten müssen Sie uns mitteilen, sobald die Weiterbildungsinstitute neue Daten bekanntgeben.

Diese Regelung gilt für bewilligte oder noch zu bewilligende Kurse, die aufgrund der Einschränkung nicht stattfinden können.

Bildungsanbieter können weiterhin Online-Kurse anbieten und für diese können wie gewohnt Gesuche gestellt werden. Die Regelung, das Gesuch vor Kursbeginn stellen zu müssen (Art. 18 Abs. 11 des PVP Reglements), entfällt in dieser besonderen Lage bis zur Aufhebung der bundesrätlichen Verordnung (COVID-19-Verordnung 2).

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