Herzlich willkommen beim GAV Personalverleih.
Der Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih gilt seit dem 1. Januar 2012 für die Personalverleiher und Temporärarbeitenden in der Schweiz. Der GAV Personalverleih ist allgemeinverbindlich erklärt und übernimmt die Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen sämtlicher allgemeinverbindlich erklärter und einiger nicht-allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge. Auf dieser Website finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.