Rekurskommission

Gegen den Kontrollentscheid einer Regionalen Paritätischen Kommission für den Personalverleih oder einen Entscheid von temptraining können Sie Rekurs einlegen. Die Rekurskommission ist die Rekursinstanz gemäss Art. 39 GAV Personalverleih sowie Art. 32 Reglement PVP.

Gegen einen Beschluss kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung an die Rekurskommission Rekurs erhoben werden. Der Rekurs ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten. Allfällige Beweismittel sind beizulegen.

Rekurskommission GAV Personalverleih
c/o swissstaffing
Stettbachstrasse 10
8600 Dübendorf