Inkasso & Deklaration

Laut den Bestimmungen des GAV Personalverleih muss der Arbeitgeber bis spätestens am 31. Januar eine Lohnsummenmeldung für das vergangene Kalenderjahr einreichen. Die Jahresrechnung wird in zwei Teilrechnungen erhoben.

Die Lohnsummendeklaration können Sie mittels dem Formular ausdrucken und einsenden.

Möchten Sie eine Erstdeklaration machen oder sich dem GAV Personalverleih freiwillig unterstellen? Unter Erstdeklaration können Sie das Formular ausdrucken und einsenden.

 

Das Inkasso der GAV-Beiträge wird von der Inkassostelle GAV Personalverleih und dem Kompetenzzentrum consimo ausgeführt.

Bitte wenden Sie sich als Nichtmitglied von swissstaffing an:

Inkassostelle GAV Personalverleih
Telefon: 044 295 30 70
E-Mail: inkassostelle@tempservice.ch

Bitte wenden Sie sich als Mitglied von swissstaffing an:

Kompetenzzentrum consimo
Telefon: 044 258 84 75
E-Mail: 117@consimo.ch