Prämienberechnung

Die Prämienberechnung erfolgt auf der Grundlage der AHV-Lohnsumme der Personalverleihfirmen.

Es werden die folgenden zwei Segmente unterschieden:

  • Unternehmen mit einer Lohnsumme p.a. ≤ CHF 3 Mio.
  • Unternehmen mit einer Lohnsumme p.a. > CHF 3 Mio.

Bei der Festlegung der Prämiensätze werden bei beiden Segmenten Verwaltungskosten des Versicherers in Höhe von 22,5% der Bruttoprämie berücksichtigt.
In den Verwaltungskosten ist eine Vertriebsentschädigung von 7,5% eingeschlossen.

Im Detail:

  • Für Unternehmen mit einer Jahreslohnsumme ≤ CHF 3 Mio. gibt es einen verbindlichen Tarif (Segment 1).
  • Alle Unternehmen mit einer Jahreslohnsumme > CHF 3 Mio. werden individuell tarifiert (Segment 2).

Segment 1 enthält 11 Tarifstufen mit unterschiedlichen Prämiensätzen. Für die Zuteilung in die entsprechende Tarifstufe ist die Schadenbelastung der vergangenen zwei Jahre sowie die des laufenden Jahres massgebend.

In Segment 2 erfolgt die Tarifierung auf der Grundlage individueller Erfahrungswerte. Die effektiven Zahlungen der letzten drei Jahre inkl. der Rückstellungen für laufende Schadenfälle werden berücksichtigt.
In Segment 2 sind die Versicherer an keinen Prämientarif gebunden. Der Nettoprämiensatz (inkl. Prämiensubvention von 0,4% aus dem Sozialfonds)beträgt jedoch mindestens 0,10%.
Die für die beiden Segmente festgelegten Prämiensätze haben Gültigkeit für die Personengruppen 1 und 2.