Finanzierung der Prämien

Der GAV Personalverleih sieht vor, dass die Prämien für die KTG-Versicherung je zur Hälfte durch die Arbeitgeber und die Arbeitnehmenden finanziert wird.

Dem Arbeitnehmenden können maximal 3.5% (ab 2021) für seinen Prämienanteil von 50% in Rechnung gestellt werden.

Sollten die Brutto-Prämiensätze (Arbeitgeber und Arbeitnehmende) für die KTG-Versicherung höher als insgesamt 6% sein, geht der überschiessende Anteil zu Lasten des Arbeitgebers.