GAV Personalverleih wird bis Ende 2023 allgemeinverbindlich

Der Bundesrat erneuert den Schutz der Temporärarbeitenden: Per 1. Juli 2021 hat der Bundesrat den Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih (GAV PV), auf den sich die Sozialpartner 2020 geeinigt haben, erneut für allgemeinverbindlich erklärt. Dank der Allgemeinverbindlicherklärung gelten die Mindestlöhne des GAV PV weiterhin für alle Arbeitsverhältnisse im Temporärbereich.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Medienmitteilung.

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