Information bezüglich Bundesratsentscheid vom 27. Mai 2020

Ab dem 6. Juni ist der Präsenzunterricht sowohl an Mittel-, Berufs- und Hochschulen als auch an Weiterbildungsinstituten wieder erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort wieder aufgenommen wird, entscheiden die Kantone oder die Bildungsinstitutionen. Diese können den Unterricht flexibel gestalten und die Möglichkeiten von Fernunterricht weiter nutzen. Gemäss SVEB ist die Einhaltung einer Abstandsregel von zwei Metern für viele Weiterbildungsveranstalter zu einem grossen Problem geworden. Nach einer Intervention hat das BAG unter Auflagen eine Lockerung der Abstandsregel bewilligt, indem beispielsweise der Einsatz von Trennwänden im Ausnahmefall erlaubt wird.
Das Team von temptraining ist bereit, neue Gesuche für Weiterbildungen entgegen zu nehmen und steht gerne zur Verfügung.

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