Zusammenarbeits­vereinbarungen mit paritätischen Kommissionen

Die SPKP ist mit den verschiedenen paritätischen Kommissionen der anderen Branchen eine Zusammenarbeitsvereinbarung eingegangen. In diesen Zusammenarbeitsvereinbarungen werden die Sanktions- und Kontrollkompetenz sowie die Koordination der Kontrolltätigkeiten geregelt.
Es werden drei Modelle unterschieden:

1. Keine Delegation: Die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbestimmungen erfolgt durch die Vollzugsorgane der entsprechenden Branche des ave GAV. Die Vollzugsorgane des GAV Personalverleih werden über die Kontrolltätigkeit informiert.

2. Kontrollvollmacht: Die Kontrolle wird durch die Vollzugsorgane des GAV Personalverleih durchgeführt. Ein Kontrollbericht über die Einhaltung der Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen wird den entsprechenden Vollzugsorganen der Branche zugestellt, diese erstellen den Beschluss.

3. Generalvollmacht: Kontrolle und Beschluss der erfolgt durch die Vollzugsorgane des GAV Personalverleihs.

Die Liste mit den Zusammenarbeitsvereinbarungen finden Sie in den Dokumenten von tempcontrol: zur Liste.

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