Ich möchte einen Arbeitssicherheitskurs besuchen. Wie viele Tage muss ich bereits temporär gearbeitet haben?

Für die Auszahlung der bewilligten Arbeitssicherheitskurse muss eine Lohnabrechnung mit mindesten 88 nachgewiesenen Einsatzstunden innerhalb von 12 Monaten eingereicht werden. Bei Arbeitssicherheitskursen muss eine praktische Anwendung im Präsenzunterricht geschult werden. Reine Online-Kurse werden nicht akzeptiert.

Wenn der Personalverleiher den Arbeitssicherheitskurs beantragt, werden die Kurskosten nicht vom Weiterbildungsbudget des oder der Temporärarbeitenden abgezogen.