Ich möchte eine Weiterbildung an einer Fachhochschule (Tertiär A) oder auf Sekundarstufe II absolvieren.

Vollzeitausbildungen auf Sekundarstufe II und Weiterbildungen auf Tertiärstufe 5a sind aktuell nicht im Kursverzeichnis aufgelistet, werden aber bedingt unterstützt. Kann der oder die Gesuchstellende eine relevante Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren nachweisen, kann eine einmalige Weiterbildungsleistung beantragt werden. Bitte beachten Sie Art. 18, Abs. 7 im Reglement.