Welcher GAV kommt zur Anwendung?

Dieser Punkt ist nach wie vor Gegenstand von Diskussionen zwischen den Sozialpartnern. Während die Arbeitnehmendenvertretung die Meinung vertritt, dass bessere Lösungen durch andere GAV vorgehen, ist die Arbeitgebervertretung der Auffassung, dass der GAV Personalverleih immer vorgeht. Die Arbeitnehmendenvertretungen haben zugesagt, bis zur definitiven Klärung der Frage keine Sanktionen zu ergreifen; die Arbeitgebervertreter werden allfällige Kosten in Folge eines entsprechenden Urteils übernehmen.