Kann eine Überschussbeteiligung gewährt werden?

Mit Wirkung ab Januar 2014 ist die Gewährung von Überschussbeteiligungen im Rahmen der Branchenlösung KTG zulässig. Die Versicherer haben sich auf ein einheitliches Modell verpflichtet. Allfällige Überschüsse sind paritätisch zur Vergünstigung der Prämien zu verwenden.