Wann endet der Versicherungsschutz?

Gemäss GAV Personalverleih besteht ein Leistungsversprechen bei Krankheit. Deshalb werden KTG-Leistungen auch über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus erbracht. Wenn Arbeitnehmende bei Wirksamkeit der Kündigung arbeitsunfähig sind, werden die Leistungen der KTG-Versicherung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zur vertraglich vereinbarten Höchstdauer erbracht. Dabei ist es unerheblich ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmenden ausgesprochen wurde.