Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag des vertraglich vereinbarten Arbeitsantritts unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmende nicht bereits vor diesem Datum erkrankte.
Der Versicherungsschutz beginnt am Tag des vertraglich vereinbarten Arbeitsantritts unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmende nicht bereits vor diesem Datum erkrankte.