Subventionierung der Prämien

Die Prämien für die Krankentaggeldversicherung werden durch den Sozialfonds des Paritätischen Verein Personalverleih (PVP) mit 0,4% der AHV-Lohnsumme subventioniert.

In den Prämiensätzen der Versicherer ist der Beitrag des Sozialfonds von 0,4%der AHV-Lohnsumme bereits berücksichtigt.

Nur diejenigen Personalverleihfirmen haben Anspruch auf die Subventionierung der Prämien, die ihre Krankentaggeldversicherung bei einem Versicherer der Branchenlösung KTG abschliessen.