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Publiziert am 30.01.2012
Schweizerische Paritätische Berufskommission Personalverleih (SPKP) Postfach 272 |
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Die Bestimmungen des GAV Personalverleih sind in ihrer Gesamtheit ab 01.01.2012 allgemeinverbindlich und entsprechend einzuhalten. Die Übergangsfrist betrifft nur die Sanktionierung bei Fehlern durch Personalverleiher. Die Paritätische Kommission Personalverleih (SPKP) kann bei festgestellten Verstössen innert der Übergangsfrist (bis 31.03.2012) weder Konventionalstrafen noch Kontrollkosten auferlegen.
Publiziert am 20.02.2012