Ein Gesamtarbeitsvertrag ist nur so gut, wie er eingehalten wird. Deshalb muss die Einhaltung der GAV-Bestimmungen überwacht und kontrolliert werden. Um dies sicherzustellen, wurde eine „Geschäftsstelle Vollzug“ eingerichtet. Operativ wird sie durch die Gewerkschaft Unia geführt.
Ihre Aufgaben sind im Einzelnen:
- Sie stellt den Vollzug des GAV Personalverleih in Zusammenarbeit mit den Vertragsparteien sicher, insbesondere die Durchführung der Kontrollen über die Einhaltung des GAV Personalverleih. Sie delegiert die Aufgaben betr. der vorrangigen Bestimmungen bestehender GAV an die entsprechenden paritätischen Kommissionen der Branchen.
- Sie erteilt Rechtsauskünfte zum GAV Personalverleih
- Sie stellt die Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge bei den Personalverleihern, die nicht Mitglied von swissstaffing sind, in Rechnung.
- Sie führt Vertragsunterstellungsabklärungen durch.
- Sie stellt den Unterhalt der paritätischen GAV-Datenbank www.tempdata.ch sicher.